Antrag
Zeitlich begrenzten Mietvertrag für die Au 14-16 abschließen
Das Wohn- und Kulturzentrum In der Au 14. Foto: christoph boeckheler – Frankfurter Rundschau 7.9.2017 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft „in der Au 14-16“nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen.
Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten.
Begründung:
Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird z.Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss ALLEN nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern.
Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein.
Antragsteller CDU Fraktion
Veljko Vuksanovic Alexander Zollmann